Was ist ein Girokonto: Finanzwissen der norisbank

EIN KONTO FÜR ALLES

Was ist ein Girokonto?

Was ist ein Girokonto?

Ein Girokonto ist der Mittelpunkt all Ihrer finanziellen Aktivitäten. Sie nutzen dieses Konto für die alltägliche Kontoführung wie Gehaltseingang, Überweisungen oder bargeldloses Zahlen. Auch für Online- und Mobile-Banking ist ein Girokonto unverzichtbar.

Was das Girokonto (eigentlich) ist – leicht erklärt

Ein Girokonto ist wie der Umschlagplatz eines großen Hafens – nur dass die Güter, die hier eintreffen und verschickt werden, keine Autos oder Container sind, sondern Geldbeträge. Im Fachjargon heißen diese Umschläge „Zahlungen“ und meinen damit unter anderem Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften. Sie werden zugunsten oder zulasten des Kontos ausgeführt. Darum nennt man das Girokonto auch „Zahlungskonto“. Alle Zahlungen werden zudem „bargeldlos“ abgewickelt, also ohne Zuhilfenahme von Geldscheinen oder Münzen.

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Girokonto um ein Kontokorrentkonto, das von der Bank für den jeweiligen Kunden geführt wird.
Die Differenz zwischen Abbuchungen durch Überweisungsaufträge, Daueraufträge, Bargeldauszahlungen sowie Lastschriftbelastungen und Überweisungseingänge sowie Bargeldeinzahlungen, der sogenannte „Saldo“ (italienisch für „fest“), wird täglich ermittelt. Über ein Guthaben kann man jederzeit durch Abbuchungen verfügen.
Ist man dagegen im Soll, benötigt man einen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) der Bank für weitere Abbuchungen. Die Kredithöhe ist allerdings begrenzt. Zudem werden Zinsen fällig, sobald man seinen Dispositionskredit nutzt.

Wo wurde das Girokonto erfunden?

Die Vorläufer der heutigen Girokonten stammen aus Italien. Bereits im 11. Jahrhundert führten Geldwechsler (italienisch „bancherii“, von lateinisch „bancus“ für „Tisch“) erste bargeldlose Konten mit Gut- und Lastschriften sowie Überweisungen ein, auch auf andere Konten bei anderen „Banken“. Diese Geldzirkulation und ihre jeweilige Verrechnung standen für den Namen Pate: Girokonto heißt nichts anderes als „Umlaufrechnung“ (italienisch „giro“ für „Kreis“ und „conto“ für „Rechnung“). Von den „Bancherii“, also den Geldwechsel-Bankern zum Beispiel an der Rialto-Brücke in Venedig, wurden aber nur mündliche Überweisungen akzeptiert. Daher waren Zahlungen mittels Girokonto in der Anfangszeit regional begrenzt.

Erst im 14. Jahrhundert weitete sich die Verwendung von Girokonten auf Mitteleuropa aus, was vor allem durch den zunehmenden Schriftverkehr gefördert wurde. Allerdings blieb die bargeldlose Verrechnung ausschließlich auf reiche Händler und adlige Familien beschränkt. Durch ein weitverzweigtes Netz von Banken und Handelspartnern war es aber zum Beispiel den Medici relativ einfach möglich, Kontobuchungen länderübergreifend vornehmen zu lassen.

Girokonten in Deutschland

Die Ursprünge des Girokontos im deutschsprachigen Raum liegen vermutlich in Norddeutschland. Die 1619 gegründete Hamburger Bank war die erste, die den Kaufleuten der Hansestadt sogenannte „unbare Kontozahlungen“ ermöglichte. Dafür führte sie ihre Geschäfte außer mit geprägtem Geld auch mit „Buchgeld“. Spätere Banken griffen dieses Modell auf. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts nutzen vor allem große Firmen und wohlhabende Bürger Girokonten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Flächendeckende Verbreitung fanden die Konten erst ab 1960. Nun gingen immer mehr Unternehmen und Verwaltungen dazu über, Löhne und Gehälter nicht mehr bar (in der „Lohntüte“) auszuzahlen, sondern bargeldlos zu überweisen. Zunächst hatte das Girokonto ausschließlich Bedeutung als Gehaltskonto, die eingehenden Überweisungen wurden sofort durch Bargeld ausgezahlt. Erst einige Jahre später wurden Daueraufträge und Lastschriften üblich.

Wie funktioniert ein Girokonto?

Ein Girokonto ermöglicht die Bargeldauszahlung und -einzahlung am Geldautomaten – seine zentrale Funktion besteht aber im bargeldlosen Zahlungsverkehr (u.a. durch Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften). Während Überweisungseingänge und Bargeldeinzahlungen von der Bank verbucht werden, benötigt man für Ausgaben – z. B. an der Supermarktkasse oder im Restaurant – eine Giro-/Maestro-Card (Debitkarte). Diese wird in das entsprechende Lesegerät gesteckt oder an dieses gehalten – mittels PIN („Personal Identification Number“) oder Unterschrift autorisiert man die Abbuchung.

Für eine Überweisung benötigt man seit 2014 zwei Informationen: die IBAN und die BIC. Die IBAN („International Bank Account Number“) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • einem Ländercode (DE)
  • einer zweistelligen Prüfziffer
  • der früheren Bankleitzahl
  • der Kontonummer

Für Überweisungen innerhalb der EU-Staaten reicht die IBAN aus, bei Überweisungen außerhalb der EU-Staaten muss man auch den BIC („Business Identifier Code“) mit angeben.

Auch der gesamte elektronische Zahlungsverkehr über einen Computer („Online-Banking“) oder das Smartphone („Mobile-Banking“) setzen ein Girokonto voraus. Über eine gesicherte Internetseite bzw. eine entsprechende App lässt sich der bargeldlose Zahlungsverkehr von zu Hause oder von unterwegs durchführen. Für Aufträge muss zur Erhöhung der Sicherheit ein zweiter Sicherheitscode eingegeben werden, die sogenannte TAN („Transaktionsnummer“).

Kostenloses Girokonto nicht mehr die Regel

Bei vielen Banken muss man mittlerweile Kontoführungsgebühren für sein Girokonto zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Bank und von den angebotenen Kontomodellen ab. Bei manchen Modellen zahlt man für jede Transaktion ein bestimmtes Entgelt, bei anderen sind alle Leistungen für einen Pauschalbetrag inklusive. Einige Banken, in der Regel Direktbanken wie die norisbank, bieten für ihre Kunden weiterhin kostenlose Girokonten an, inklusive kostenloser Maestro-Card (Debitkarte) und kostenlosen Bargeldauszahlungen (Deutschlandweit mit der Maestro-Card an Cash Group Geldautomaten, Shell-Tankstellen und an der Kasse im teilnehmenden Handel und im Ausland mit der Mastercard Kreditkarte an allen Geldautomaten mit Mastercard Logo).

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Das Top-Girokonto ist kostenlos, wenn Sie unter 21 Jahre sind oder ab 500 Euro Geldeingang pro Monat. Wenn der Geldeingang in einem Monat weniger als 500 Euro beträgt, berechnen wir dann nur für diesen Monat zum Ende des Quartals ein Kontoführungsentgelt von 3,90 Euro.