1. Sie erhalten bis 30.09.2025 einen festen Sonderzinssatz in Höhe von 2,50% p.a. auf das gesamte auf dem Konto unterhaltene Guthaben, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
2. Die Sonderzins-Aktion gilt für Kunden mit einem oder mehreren bestehenden Top-Zinskonten, sofern das Gesamtguthaben der Top-Zinskonten zum Stichtag 21.03.2025 unter 1.000 Euro betrug.
3. Für den Erhalt des Sonderzinssatzes erklären Sie sich einverstanden, Guthaben ausschließlich von einem Konto bei einer Fremdbank auf Ihr bereits bestehendes Top-Zinskonto der norisbank zu übertragen, welches sich zum Beginn der Sonderzins-Aktion am 01.04.2025 noch nicht auf Konten der norisbank und auf Konten und Depots der Deutsche Bank Gruppe (Deutsche Bank, Postbank, norisbank, BHW Bausparkasse, DWS) befunden hat. Auch Wiederanlagen aus dem ZinsMarkt gelten als Neuanlagen. Die Einzahlung darf nur per Überweisung erfolgen und muss bis spätestens den 15.06.2025 auf dem Tagesgeldkonto eingegangen sein. Zudem muss das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto zum Stichtag (15.06.2025) mindestens 1.000 Euro betragen. Zuzahlungen sind von einem Konto bei einer Fremdbank während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion möglich und werden entsprechend mit verzinst. Das Guthaben auf dem Top-Zinskonto mit Sonderzinssatz darf den Betrag von 250.000 EUR nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Einlagen werden mit der Normalkondition (Zinssatz variabel) verzinst. Während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion sind Verfügungen per Überweisung auf das Referenzkonto zulässig.
4. Die Bank behält sich das Recht vor, das Guthaben nur mit der jeweils geltenden Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto zu verzinsen, sofern die vorstehenden Bedingungen nicht vollumfänglich erfüllt sind, insbesondere wenn das gesamte Guthaben nicht ausschließlich von einem Konto bei einer Fremdbank auf das Top-Zinskonto eingezahlt wurde.
5. Mit Ablauf der Sonderverzinsung am 30.09.2025 stellt die Bank die Verzinsung auf die Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto um. Den dann gültigen Zinssatz finden Sie unter www.norisbank.de/zinsaushang.
6. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils mit der Quartalsabrechnung. Über die Zinsgutschrift erhalten Sie eine Zinsabrechnung.