Eine Frau informiert sich bei der norisbank, wie man ein P-Konto einrichtet und warum es im Fall einer Pfändung wichtig ist.

PFÄNDUNGSSCHUTZ­KONTO EINRICHTEN

Schritt-für-Schritt-Anleitung

P-Konto einrichten: Schutz vor Kontopfändung

Mit einem P-Konto schützen Sie Ihre Einnahmen im Rahmen der Freibeträge vor der Pfändung. So bleibt Ihnen genügend Geld zum Leben. Neben dem Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 Euro je Kalendermonat lassen sich unter Umständen weitere Freibeträge geltend machen.

    • Wenn die Kontopfändung droht, können Sie in Ihrem norisbank Online-Banking ein P-Konto einrichten.
      • Auf dem Pfändungsschutzkonto ist Ihr Guthaben bis zum Freibetrag sicher.
        • Um Ihr P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln, beantragen Sie die Rückumwandlung über Ihr Online-Banking.

        Girokonto in P-Konto umwandeln

        Bankkunden sind dazu berechtigt, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie trotz Schulden die nötigen Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Miete, Heizung etc. abdecken können. Bei einem P-Konto handelt es sich somit um ein Zahlungskonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz.

        Gut zu wissen: Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt kostenlos. Für die Kontoführung fallen die üblichen Entgelte Ihres bisherigen Girokontomodells an (siehe Preis- und Leistungsverzeichnis). Das P-Konto lässt sich nur als Einzelkonto führen, also auf den Namen eines Kontoinhabers. Bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos sollten sich daher beide Mitkontoinhaber jeweils ein Einzelkonto einrichten. Haben Sie weitere Fragen zum P-Konto? Bitte lesen Sie unsere FAQ zum Thema.

        Online P-Konto einrichten

        Gehen Sie in Ihrem norisbank Online-Banking auf den Reiter „Services“.

        Öffnen Sie in der Übersicht „Konto“ den Menüpunkt „Pfändungsschutzkonto einrichten“.

        Ein P-Konto bietet automatischen Pfändungsschutz bis zum Grundfreibetrag. Falls Sie Erhöhungsbeträge beanspruchen wollen, benötigen wir dafür die nötigen Nachweise. Diese können Sie im Online-Banking im „Services“-Reiter unter dem Punkt „Pfändungsschutzkonto – Erhöhungsbescheinigung einreichen“ einreichen.

        Habe ich einen Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto?

        Ja – als Kontoinhaber haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Die Umwandlung kann auch eine bevollmächtigte Person vornehmen.

        Die Umwandlung ist trotz laufender Pfändung möglich. Bitte beachten Sie hierbei die einmonatige Frist: Wenn Sie Ihr Girokonto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in ein P-Konto umwandeln lassen, greift der Pfändungsschutz rückwirkend für den Monat der Kontopfändung. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Pfändungsschutzkonto.

        Warum werden Zahlungsaufträge nicht mehr ausgeführt?

        Ein Pfändungsschutzkonto sorgt dafür, dass Sie über das unpfändbare Kontoguthaben verfügen können. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewohnten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören z. B. die Daueraufträge für Mietzahlungen sowie Lastschriften für Abschlagszahlungen bei Strom und Gas.

        Haben Sie allerdings den Freibetrag im jeweiligen Kalendermonat ausgeschöpft, darf die Bank keine weiteren Zahlungsaufträge ausführen. Das kontoführende Kreditinstitut ist in diesem Fall dazu verpflichtet, Sie über die Nichtausführung zu informieren. Dabei können Kosten entstehen. Wichtig ist daher, dass Sie den Stand Ihres Guthabens regelmäßig prüfen. Rufen Sie dazu Ihren Kontostand im norisbank Online-Banking auf. Dort finden Sie außerdem zu Monatsbeginn Ihre aktuellen Kontoauszüge. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch berücksichtigen, dass bei einem Pfändungsschutzkonto kein Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) zur Verfügung steht. Sie können das P-Konto daher nicht überziehen.

        Guthaben sparen

        Was passiert, wenn ich mein pfändungsfreies Guthaben für den Monat nicht vollständig verbraucht habe? Der verbleibende Betrag wird dann in den darauffolgenden Monat übertragen. Dadurch steht Ihnen zusätzlich zum geschützten Guthaben der Ansparbetrag zur Verfügung. Seit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz ist es nun für maximal drei Monate möglich, Guthaben für größere Anschaffungen anzusparen. Hierbei gilt die Regel „First in, first out“. Sprich: Wenn Sie beispielsweise Bargeld abheben oder eine Überweisung tätigen, wird dafür das jeweils älteste Guthaben zuerst verwendet.

        P-Konto: Rückumwandlung in ein Girokonto

        Bei einem Pfändungsschutzkonto sind einige Funktionen eingeschränkt (u. a. Guthabenbasis). Deshalb ist es in der Regel nur bei erfolgter oder drohender Kontopfändung empfehlenswert, ein P-Konto einzurichten. Wenn Sie Ihr Pfändungsschutzkonto nicht mehr benötigen, können Sie eine Rückumwandlung beantragen.

        Öffnen Sie in Ihrem norisbank Online-Banking den Punkt „Services“.

        Unter dem Menüpunkt „Pfändungsschutzkonto ausmelden“ (in der Übersicht „Konto“) können Sie die Rückumwandlung Ihres P-Kontos in ein normales Girokonto beantragen.

        Häufige Fragen zum Thema Pfändungsschutzkonto einrichten

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