6.10.2025
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Wenn die Schulden über den Kopf steigen, kann eine Kontopfändung drohen. Dann sollten Sie möglichst schnell aktiv werden und Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Pfändungsschutzkonto: Umwandlung zum P-Konto, Kontofunktionen und Kosten.
Schulden können zum Problem werden, wenn es finanziell nicht gut aussieht. Denn Gläubiger haben im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen die Möglichkeit, das Bankkonto des Schuldners zu pfänden. Das bedeutet, dass Ihr normales Girokonto gesperrt wird, sodass Sie keine Abbuchungen mehr vornehmen können. Damit Sie in solch einer Situation nicht ohne Geld dastehen, gibt es das Pfändungsschutzkonto – auch als P-Konto bekannt.
Es handelt sich dabei um ein umgewandeltes Girokonto, über das Sie bis zu einem gewissen Geldbetrag verfügen können (Grundfreibetrag). Anders als bei einem normal laufenden Girokonto sind Ihre Verfügungsmöglichkeiten begrenzt.
Das P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Sockelbetrag vor einer Pfändung. Gläubiger dürfen somit nur Beträge oberhalb dieser Grenze pfänden, um offene Forderungen einzutreiben. Das unpfändbare Guthaben steht Ihnen zur freien Verfügung, sodass Sie z. B. Bargeldauszahlungen mit Ihrer Bankkarte vornehmen und Überweisungen tätigen können.
Derzeit gilt für das P-Konto ein Freibetrag in Höhe von 1.560 Euro im Monat. Somit steht Ihnen ausreichend Geld für Ihre eigene Grundsicherung zur Verfügung. Wenn Sie weniger Einnahmen haben, können Sie entsprechend auch nur über das tatsächliche Guthaben verfügen.
Der Pfändungsfreibetrag lässt sich mit einer Bescheinigung erhöhen, sofern Sie z. B. Unterhalt leisten oder einmalige Sozialleistungen erhalten. Dafür ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung für das P-Konto erhalten Sie beispielsweise bei der Familienkasse, beim Jobcenter und bei anderen auszahlenden Stellen.
Ein Girokonto lässt sich jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln – wenn eine Kontopfändung droht oder Ihr Konto bereits gepfändet wurde. Im Ernstfall ist es ratsam, rasch zu handeln und die Umwandlung bei der Bank zu beantragen.
Gut zu wissen: Sind Sie von einer Lohnpfändung betroffen? Die Pfändungsfreigrenzen sind hierbei nach Einkommen und Unterhaltspflicht gestaffelt. So soll Arbeitnehmenden mehr Geld zur Verfügung stehen.
Das Guthaben auf Ihrem Girokonto wurde gepfändet oder das Konto steht davor, bald gepfändet zu werden? Dann kommt es jetzt darauf an, dass Sie Ihr Konto umgehend in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Der Grund hierfür ist: Die Bank ist andernfalls dazu berechtigt, den gepfändeten Betrag nach einem Monat an den Gläubiger zu überweisen. Wenn Sie allerdings eine Umwandlung in ein P-Konto beantragen, sind Ihre Geldeingänge bis zur Höhe des pfändungsgeschützten Betrages geschützt. Um die Freigrenze für das P-Konto zu erhöhen, müssen Sie der kontoführenden Bank die nötigen Nachweise vorlegen.
In Ihrem norisbank Online-Banking können Sie unter „Services“ mit dem Auftrag „Pfändungsschutzkonto einrichten“ die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beauftragen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum P-Konto.
In Deutschland hat zwar jeder Kontoinhaber und jede Kontoinhaberin das Recht, ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen (dies ist in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt) – dennoch ist das Pfändungsschutzkonto nicht in jedem Fall kostenlos. Es gelten die üblichen Kontoführungsgebühren wie auch für das Girokonto. Die Bank darf allerdings darüber hinaus keine zusätzlichen Kosten erheben.
Grundsätzlich ist ein P-Konto nur für Personen zu empfehlen, die von einer Kontopfändung betroffen sind bzw. die eine Pfändung befürchten müssen. Das Pfändungsschutzkonto geht mit einigen Nachteilen einher: Sie können auf dem Konto beispielsweise keinen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) einrichten lassen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie stets nur ein Konto mit Pfändungsschutz führen dürfen. Daher ist es nicht möglich, mehrere Pfändungskonten zu haben.