Ab dem 9. Oktober 2025 gilt für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen die neue, kostenlose Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP). Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern.
Bevor eine Überweisung durchgeführt wird, werden automatisch der eingegebene Empfängername und IBAN an die Empfängerbank weitergeleitet. Die Empfängerbank prüft, ob die Angaben mit dem Konto übereinstimmen, und meldet das Ergebnis anschließend an die norisbank zurück.
Sie erhalten dann umgehend – also noch bevor Sie die Überweisung freigeben - Rückmeldung über das Ergebnis der Überprüfung. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob Sie die Überweisung freigeben oder zu einem späteren Zeitpunkt ggf. mit geänderten Daten durchführen möchten.
Sie geben wie gewohnt den Betrag, die IBAN und den Namen des Empfängers ein.
Es erfolgt automatisch eine Prüfung, ob der Name zur IBAN passt.
Sie erhalten eine kurze Info zu den Ergebnissen:
Die IBAN stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein. Ihre Überweisung kann direkt rausgehen.
Die IBAN stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein.
Der korrekte Name wird angezeigt. Diesen können Sie einfach und unkompliziert in das Empfängerfeld übernehmen.
Die IBAN stimmt nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
Bitte prüfen Sie die Daten sorgfältig, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Bei allen Ergebnissen können Sie mit der Überweisung fortfahren. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Überweisung freigeben oder zu einem späteren Zeitpunkt ggf. mit geänderten Daten durchführen möchten.
Autorisieren Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter die Zahlung, obwohl die Empfängerüberprüfung nicht erfolgreich war, haften Sie selbst für die möglichen Folgen dieser fehlenden Übereinstimmung.
Schutz vor versehentlichen Überweisungen an falschen Empfänger
Erkennung von gefälschten Rechnungen oder Betrugsversuchen