Damit Eheleute und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf das Konto des jeweils anderen Partners zugreifen können, ist eine Kontovollmacht notwendig. Eine alternative Lösung hierzu stellt das Gemeinschaftskonto dar. Bei einem Gemeinschaftskonto erhalten beide Kontoinhaber gleichberechtigt Zugriff auf das Konto. Damit lassen sich beispielsweise Haushaltsausgaben wie Miete, Strom und Hausratversicherung einfacher verwalten.
Ein Gemeinschaftskonto birgt einige Risiken: So kann eine Person ohne Wissen des anderen sich das gesamte Geld auszahlen lassen und das Bankkonto überziehen. Gerade im Trennungsfall kann dies problematisch sein.
Um einen möglichen finanziellen Schaden zumindest einzugrenzen, bietet sich das Drei-Konten-Modell an: Das bedeutet, es existiert ein geteiltes Konto, das für gemeinschaftliche Ausgaben genutzt wird. Hier hat jeder Partner die gleichen Nutzungsrechte. Darüber hinaus führt jeder Partner noch sein eigenes, privates Konto. So bleibt die Übersicht immer erhalten.
Eine Kontovollmacht lässt sich dagegen jederzeit widerrufen. Daher ist es sinnvoll, die Möglichkeiten – Kontovollmacht vs. Gemeinschaftskonto – sorgfältig abzuwägen.