Mit einer Vollmacht entscheiden Sie darüber, wer außer Ihnen noch über Ihr Konto verfügen darf – zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Das ist auch für verheiratete Paare mit getrennten Konten sinnvoll, da Sie selbst in Notsituationen keine automatische Zugriffsberechtigung haben. Eine Kontovollmacht hilft Ihnen in solchen Momenten weiter.
Eine Kontovollmacht ermöglicht es einer anderen Person, sich in Ihrem Sinne um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. So ist Ihre Vertrauensperson in der Lage, beispielsweise dringende Rechnungen in Ihrem Namen zu bezahlen oder den Kontostand zu prüfen. Die Vollmacht erweist sich gerade in Lebenssituationen als praktisch, falls der Vollmachtgeber selbst nicht handlungsfähig ist. Das kann etwa bei einem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall oder aufgrund einer ernsten Erkrankung der Fall sein.
Eine Kontovollmacht ist außerdem sinnvoll, wenn Sie sich während eines Urlaubs und längerer Auslandsreisen fernab der Heimat aufhalten. Auch im Todesfall ist eine Kontovollmacht von Bedeutung. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus können Bevollmächtigte direkt auf das Konto zugreifen, ohne den Erbschein abwarten zu müssen. Dies erspart bürokratische Hürden.
Sie sind verheiratet oder leben als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann haben Sie nicht automatisch eine Bankvollmacht für den jeweils anderen. Sie müssen sich somit gegenseitig bevollmächtigen, um Zugriff auf das Konto des Partners zu haben. Nur bei Gemeinschaftskonten sind beide Kontoinhaber dazu berechtigt über das Konto zu verfügen.
Eine Vollmacht ist eine Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber (Vollmachtgeber) und einer vertrauten Person oder mehreren Personen (Bevollmächtigte/r). Die Kontovollmacht kann für ein bestimmtes einzelnes Girokonto oder für ein Depot gelten. Ebenso für Anlagekonten wie beispielsweise ein Festgeldkonto und ein Tagesgeldkonto.
Davon abzugrenzen ist die Bankvollmacht, die sich auf sämtliche Bankgeschäfte bezieht. Die Erteilung einer Bankvollmacht ist daher deutlich weitreichender und kann alle finanziellen Belange umfassen. Lassen Sie sich daher juristisch beraten, wenn Sie eine Bankvollmacht erteilen wollen.
Wenn Sie bei der Bank eine Kontovollmacht erteilen, gilt diese bis auf Widerruf. Sie können Ihre Vollmacht somit jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Kontovollmachten sind in der Regel zu Lebzeiten und über den Tod hinaus gültig, das nennt sich transmortale Vollmacht. Darüber hinaus gibt es die prämortale Kontovollmacht, die nur zu Lebzeiten besteht und mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Die postmortale Kontovollmacht greift hingegen erst im Sterbefall und erleichtert den Hinterbliebenen z. B. die Bezahlung der Bestattungskosten vom Nachlasskonto. Siehe hierzu auch unsere Serviceseite zum Thema: Meldepflicht bei der Bank im Todesfall.
Bei der norisbank gilt die Kontovollmacht grundsätzlich für die bestehenden und künftigen Konten unter der im Vollmachtsformular angegebenen Kontonummer sowohl für das Girokonto, Festgeldkonto als auch für das Tagesgeldkonto.
Um bei der norisbank eine Vollmacht zu erteilen, müssen Sie ein Formular ausfüllen und postalisch an uns senden. Der Bevollmächtigte erhält zudem Zugriff auf das Konto über Telefon- und Online-Banking. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit jeweils separater Post an den Bevollmächtigten versendet.
Füllen Sie hier den Antrag zur Erteilung einer Kontovollmacht aus. Anschließend senden Sie uns das Formular unterschrieben per Post zu. Beide Parteien – Kontoinhaber/in und die Bevollmächtigte Person – müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben. Beachten Sie hierbei bitte die dafür markierten Stellen im Vordruck.
Im Formular können Sie außerdem festlegen, dass die bevollmächtigte Person Debitkarten für das jeweilige Unterkonto erhält. Treffen Sie hierzu Ihre Auswahl und tragen Sie die Unterkonten-Nr. ein.
Die bevollmächtigte Person erhält persönliche Zugangsdaten für das Telefon- und Online-Banking der norisbank. Den Verfügungsrahmen in Höhe von 2.500 Euro pro Tag für Überweisungen jederzeit im Online-Banking angepasst werden.
Das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post (nicht Postshop) dient der Identitätsfeststellung. Die Bevollmächtigte Person benötigt dafür ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und den Postident-Coupon, der dem Formular beigefügt ist.
Sie wollen die Vollmacht zurückziehen? Loggen Sie sich dazu in Ihr Online-Banking ein, und wählen Sie unter dem Reiter „Services“ den Menüpunkt „Vollmacht widerrufen“. Folgen Sie den angezeigten Schritten. Der Widerruf wird nach Eingang umgehend bearbeitet.