Die Barprämie ist steuerpflichtig und als "sonstige Einkünfte" im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zu erfassen. Bitte beachten Sie, dass für die Summe aller sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG eine Freigrenze von 256 € innerhalb eines Kalenderjahres gilt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.