Kontoeröffnung

Das brauchen Sie, um ein Girokonto zu eröffnen

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Das brauchen Sie, um ein Girokonto zu eröffnen

Hohe Kontoführungsgebühren, schlechter Service oder zu wenige Geldautomaten: Es gibt viele gute Gründe, die Bank zu wechseln. Es kostet nur wenig Zeit und ist inzwischen recht einfach, ein neues Girokonto zu eröffnen. Ein paar Voraussetzungen muss man dennoch erfüllen.

Wer darf ein Girokonto eröffnen?

Volljährige können jederzeit – aber unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen – ein Girokonto eröffnen. 
Minderjährige (zwischen 7 und 17 Jahren) dürfen ebenfalls ein Konto auf eigenen Namen eröffnen. Dafür brauchen sie allerdings die Zustimmung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.

Zum anderen werden Konten für unter 18-Jährige als reine Guthabenkonten geführt – das heißt, ohne die Möglichkeit, das Konto zu überziehen (eingeräumte bzw. geduldete Kontoüberziehung).

Voraussetzung für eine Kontoeröffnung

Es ist nicht offiziell geregelt, welche Kriterien Sie zur Eröffnung eines Girokontos erfüllen müssen.
Allerdings stellen die meisten Banken die folgenden (formalen) Bedingungen:

  • ein fester Wohnsitz in Deutschland (nicht erforderlich für das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz)
  • eine gute Bonität
  • ein regelmäßiges Einkommen
  • keine offenen Verpflichtungen
  • keine negativen SCHUFA-Einträge

Das alte Girokonto nicht zu schnell kündigen

Wer mit seinem Girokonto von einer Bank zu einer anderen wechseln will, der sollte das alte Konto noch eine Weile parallel zum neuen weiternutzen. Das erleichtert die Umstellung von Zahlungsverpflichtungen (Miete, Handyvertrag, Stromanbieter etc.) und Überweisungseingängen (Gehalt, Rente etc.). Seit September 2016 besteht eine gesetzlich geregelte Kontowechselhilfe. Die beteiligten Banken müssen nun innerhalb von 5 Arbeitstagen alle Zahlungseingänge und -ausgänge (unter anderem Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) vom alten aufs neue Konto umgestellt haben.

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Bargeldloses Bezahlen und Bargeldauszahlungen ab 50 Euro, darunter fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.

Bonität und monatliche Geldeingänge vorausgesetzt.

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