Kinderkonto: Finanzwissen der norisbank

DAS ERSTE GIROKONTO

Den Umgang mit Geld erlernen

Kinderkonto: Den Umgang mit Geld erlernen

Nach ersten Erfahrungen mit Taschengeld und Sparschwein markiert das eigene Konto den nächsten wichtigen Schritt, mit dem sich ein Kind dem besseren Verständnis von Geld und Finanzen nähert. Denn mit einem eigenen Konto können Kinder den Umgang mit Geld lernen und üben. Sie nehmen praktisch teil am „Zahlungsverkehr für Fortgeschrittene“ – und das unter ganz ähnlichen Bedingungen wie Erwachsene.

Für Kinder und Eltern kann dies eine wertvolle gemeinsame Erfahrung sein, die bei den Kleinen zu mehr Selbstständigkeit und Selbstvertrauen führen kann, ohne dass damit finanzielle Risiken für Kind und Eltern verbunden sind. Letztere können die Kontofunktionen bedarfsgerecht anpassen und beispielsweise festlegen, wie viel Geld ihr Kind vom Konto abheben darf.

Ab welchem Alter ist ein Girokonto für Kinder sinnvoll?

Ein klassisches Sparbuch oder Tagesgeldkonto wird für das Kind häufig schon kurz nach dessen Geburt von Eltern oder Großeltern eingerichtet. Schwieriger gestaltet sich die Wahl eines passenden Zeitpunkts, zu dem man ein „richtiges“ Kinder- oder Jugendkonto eröffnet. Schließlich beeinflussen die individuellen Voraussetzungen und der Entwicklungsstand des Kindes ganz wesentlich, wann es das Konto sinnvoll nutzen kann.

Bei einem solchen Kinderkonto handelt es sich üblicherweise um ein Girokonto auf Guthabenbasis, ohne Kreditrahmen (eingeräumte Kontoüberziehung) und mit voller Kostenkontrolle – vergleichbar einer aufladbaren Prepaid-Karte fürs Handy.
Eine Girokarte (Debitkarte), mit der sich das Kind Bargeld auszahlen lassen kann und im Geschäft bargeldlos bezahlen kann, wird jedoch frühestens ab einem Alter von sieben Jahren herausgegeben, denn erst ab diesem Alter gelten Kinder als „beschränkt geschäftsfähig“.

Da wesentliche Funktionen eines Girokontos für Kinder auf die Nutzung einer Girokarte ausgerichtet sind, eignet sich ein derartiges Konto demnach nur für Kinder im Alter von mindestens sieben oder acht Jahren. Je nach Kreditinstitut kann das erforderliche Alter für die Herausgabe einer Girokarte aber auch deutlich höher liegen – zum Beispiel bei 12 oder 14 Jahren. Viele Banken legen dieses Mindestalter fest, da die meisten Jugendlichen bereits mehr Erfahrung und Gewissenhaftigkeit im Umgang mit Geld zeigen als jüngere Kinder.

Kriterien, auf die Sie achten sollten

Wenn Sie ein Girokonto für Kinder eröffnen möchten, sollten Sie im Vorfeld auf folgende Merkmale achten:

  • kostenlose Kontoführung 
  • keine versteckten Kosten
  • gebührenfreie Überweisungen
  • Gratis-Girokarte (Debitkarte)

Idealerweise befinden sich auch Geldautomaten in Wohnortnähe, an denen das Kind sich bei Bedarf kostenfrei Bargeld auszahlen lassen kann. Beachten Sie dabei, dass eine Bargeldauszahlung üblicherweise nur an Geldautomaten des eigenen Kreditinstituts sowie an Automaten assoziierter Partnerbanken gebührenfrei möglich ist.

Auch in Niedrig- oder Nullzinszeiten stellen einige Anbieter ein Kinderkonto mit einem kleinen Zinsertrag für das Guthaben des Kindes bereit. Auf diese Weise lernen Kinder, dass es sich lohnen kann, Geld zu sparen, anstatt es gleich vollständig auszugeben.

Wem gehört das Geld?

Klare Antwort: Das Geld gehört dem Kind.
Dass die Eltern dabei sein und zustimmen müssen, wenn Kinder oder Jugendliche ihr erstes Girokonto eröffnen, ändert daran nichts. Die Eltern haben zwar großen Einfluss auf die Gestaltung des Kontos und auf den Umgang damit, trotzdem dürfen sie die Steuerfreibeträge oder etwaige Freistellungsaufträge des Sprösslings nicht für die eigene Geldanlage nutzen, um beispielsweise Steuern zu sparen.

Ist eine Kreditkarte für Kinder sinnvoll?

Je nach Konto und Anbieter kann man zusätzlich zum Jugendkonto eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte erhalten. Eine solche ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn das Kind oder der Jugendliche bereits verantwortungsvoll mit Geld umgeht. Generell muss die Bank sicherstellen, dass eine Überziehung (eingeräumte Kontoüberziehung) des Kontos für Minderjährige nicht möglich ist, denn diese sind gesetzlich besonders geschützt und dürfen daher beispielsweise keine Schulden machen.

Mit einer Prepaid-Kreditkarte kann das Kind bzw. der Jugendliche nur über das vorher aufgeladene Kartenguthaben verfügen. Ein solches Girokonto ist beispielsweise für Schüler praktisch, die auf einer Klassenfahrt oder in vergleichbaren Situationen etwas bezahlen möchten.

Vorsicht beim elektronischen Lastschriftverfahren

Bezahlt ein Kind oder Jugendlicher mit Girokarte (Debitkarte) und PIN-Eingabe, dann verläuft die Zahlung erfolgreich, sofern das Guthaben auf dem Kinderkonto ausreicht. Ist dies nicht der Fall, scheitert die Zahlung unmittelbar.

Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) hingegen – also beim Bezahlen mit Debitkarte und Unterschrift, ohne PIN-Eingabe, erfolgt kein sofortiger Abgleich des Kontostands. Ist das Kinderkonto nicht gedeckt, bezahlt das Kind bzw. der Jugendliche also scheinbar „erfolgreich“, aber tatsächlich bekommt der Händler das Geld nicht, da mangels Deckung nicht abgebucht werden kann. In diesem Fall erfolgt eine gebührenpflichtige Rücklastschrift.

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