30.10.2025
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Mit einer SEPA-Lastschrift erteilen Sie dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Damit lassen sich z. B. Bestellungen im Onlineshop oder regelmäßige Abbuchungen wie Versicherungsbeiträge und Strom bezahlen.
Diese Seite erklärt Ihnen, wie eine SEPA-Lastschrift abläuft, was ein Lastschriftmandat umfasst und wie sich eine Lastschrift zurückbuchen lässt.
Das SEPA-Lastschriftverfahren dient dazu, den alltäglichen Zahlungsverkehr zu vereinfachen und Abbuchungen zu automatisieren. SEPA steht hierbei für „Single Euro Payments Area“. So lautet der Name für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, an dem sich bislang 41 Länder beteiligen. Damit stehen seit 2014 standardisierte Verfahren zur Verfügung, um neben Lastschriften auch Überweisungen und Kartenzahlungen in Euro abzuwickeln. SEPA-Lastschriften lassen sich demzufolge sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen verwenden.
Eine SEPA-Lastschrift stellt gewissermaßen das Gegenteil zur Überweisung dar: Um z. B. eine Rechnung zu bezahlen, erstellen Sie hierfür keinen Zahlungsauftrag in Ihrem Online-Banking – stattdessen bucht der Zahlungsempfänger das Geld automatisch von Ihrem Konto ab. Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA-Lastschrift gehört neben Rechnungskauf, Debitkarte, Apple Pay und Google Pay zu den gängigen Zahlungsarten in Onlineshops. Das Bezahlen per Lastschrift erleichtert die Bestellung und ist auch für Händler u. a. aufgrund der automatisierten Buchung praktikabel. Lastschriftmandate lassen sich zudem in weiteren Bereichen nutzen, wo regelmäßig Zahlungen anfallen: wie etwa bei Abonnements, Mitgliedschaften, Abschlagszahlungen, Mobilfunkverträgen und Versicherungen.
Eine SEPA-Lastschrift sorgt dafür, dass fällige Zahlungen pünktlich vom Konto abgebucht werden. Sie müssen sich somit nicht selbst um Überweisungen kümmern. Dank Rückgaberecht können Sie Beträge bei Fehlern oder Unstimmigkeiten unkompliziert zurückbuchen lassen. Da jede Abbuchung ein gültiges Lastschriftmandat voraussetzt, ist das Verfahren mit einem hohen Maß an Sicherheit verbunden.
Eine SEPA-Lastschrift ist generell für unbegrenzte Zeit gültig – so lange, bis Sie das Lastschriftmandat widerrufen. Erfolgt innerhalb von 36 Monaten (drei Jahren) keine Abbuchung, erlischt das Mandat.
Die SEPA-Basislastschrift gilt für Verbraucher und räumt ein Widerspruchsrecht ein. Eine Firmenlastschrift ist nur für Unternehmen vorgesehen und bietet kein Recht auf Rückbuchung der Lastschrift.
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie eine Person, ein Unternehmen oder eine Behörde, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Das Lastschriftmandat umfasst eine Reihe an Informationen:
Eine SEPA-Lastschrift läuft folgendermaßen ab:
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Sie geben dem Zahlungsempfänger (z. B. Stromanbieter) mit einem Lastschriftmandat die Erlaubnis, einen vereinbarten Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie schriftlich per Formular oder auf elektronischem Wege erteilen.
Vorankündigung der SEPA-Lastschrift
Die Vorankündigung (Pre-Notification) ist eine wichtige Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift. Damit informiert der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen, wann die Abbuchung vom Konto erfolgt. So wissen Sie rechtzeitig Bescheid und können dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.
Abbuchung des Betrags vom Konto
Bei SEPA-Lastschriften gibt es ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgen soll. Diese Information sehen Sie in Ihrem Online-Banking oder in der norisbank App. Die Lastschrift muss der Bank mindestens einen Bankarbeitstag vorher vorliegen (abweichende Vorlagefristen je nach Kreditinstitut möglich)..
Sobald Sie Ihr Lastschriftmandat kündigen, darf der Gläubiger keine weiteren Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn kein Vertragsverhältnis mehr besteht. Das ist beispielsweise bei einem Wechsel des Handyanbieters der Fall. Kontaktieren Sie hierfür den Zahlungsempfänger (und nicht die Bank). Kommt es zu einer falschen oder betrügerischen Abbuchung, können Sie der SEPA-Lastschrift widersprechen und eine Rückbuchung veranlassen.
Sie haben eine fehlerhafte Lastschrift in Ihren Kontoumsätzen entdeckt? Sie haben die Möglichkeit, der Lastschrift zu widersprechen und diese zurückzugeben. Bitte beachten Sie hier die Frist von acht Wochen. Für die Rückbuchung ist keine Angabe von Gründen erforderlich.
Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein und öffnen Sie die Umsatzanzeige.
Bei „Gebuchte Umsätze“ sehen Sie neben den Lastschriften einen kleinen Pfeil.
Klicken Sie auf den entsprechenden Pfeil und beauftragen Sie die Lastschriftrückgabe.
(In der norisbank App öffnen Sie zuerst die Details der Abbuchung und gelangen weiter unten zum kleinen Pfeil.)
Haben Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 13 Monate. Nach dieser Frist ist keine Rückerstattung mehr möglich. Behalten Sie deshalb Ihre Kontoumsätze im Blick – das geht ganz einfach über den FinanzPlaner. Behalten Sie deshalb Ihre Kontoumsätze im Blick – das geht ganz einfach über den FinanzPlaner.
SEPA-Lastschriften laufen weitestgehend automatisiert ab und sind damit eine bequeme Zahlungsmethode. Es kann allerdings passieren, dass gerade am Ende des Monats nicht genügend Geld auf dem Konto ist. Dann lässt sich die Lastschrift nicht einlösen. Ihre Bank benachrichtigt Sie über die Nichtausführung der Lastschrift und erhebt ggf. eine Gebühr.
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Gläubiger auf, um die Zahlung nachzuholen. Dafür muss Ihr Konto gedeckt sein. Konkret bedeutet das: Sie haben Guthaben auf Ihrem Konto oder einen ausreichend hohen Dispokredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Hier finden Sie Tipps, wie Sie jeden Monat Geld sparen können und zusätzliche Kosten wegen abgelehnter Lastschriften vermeiden.